Das räumt die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag ein, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Der Bundestag hatte vor Ostern Nachzahlungen von Ghetto-Renten abgelehnt.
Den auf Zahlen der Bundesregierung beruhenden Berechnungen der Grünen zufolge müsste beispielsweise eine 90-jährige Frau noch fast 15 Jahre leben, um einen Verlust von fast 12.500 Euro auszugleichen. Erst dann käme sie auf die Summe, die ihr zustünde, wenn es die Nachzahlungen gäbe, über die jahrelang beraten worden war. In einem anderen Fall müsste ein 82-jährigen Mann noch mindestens acht Jahre Rente beziehen, um einen Nachteil von 7.000 Euro auszugleichen.
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Bei den Nachzahlungen geht es um eine Spanne von fast acht Jahren zwischen 1997 und 2005. Einem Teil der Holocaust-Überlebenden, die in den Ghettos der Nationalsozialisten gearbeitet haben, werden Renten rückwirkend von 1997 an gezahlt. Laut Bundesregierung beziehen 21.500 alte Menschen ihre Ghetto-Rente aber erst seit 2005. Grund ist eine Regelung im Rentenrecht, die rückwirkende Auszahlungen von Renten auf vier Jahre begrenzt. Die Mehrzahl der Ghetto-Rentner hatte erst 2009 durch ein Urteil des Bundessozialgerichts die Bewilligung ihrer zuvor abgelehnten Anträge erwirkt.
Die Nachzahlung würde nach Angaben der Bundesregierung die Rentenversicherung mit 175 Millionen Euro belasten. Die Hälfte der Ghetto-Überlebenden lebt in Israel. 1.300 von ihnen erhalten seit 1997 eine Rente. Durchschnittlich beträgt sie 200 Euro im Monat. Nach Angaben der Bundesregierung sind für die Ghetto-Renten bisher 690 Millionen Euro aufgewendet worden.
Der rentenpolitische Sprecher der grünen Bundestagsfraktion, Wolfgang Strengmann-Kuhn, sagte dem epd: "Unsere Argumente sind bestätigt worden. Es gibt hohe Verluste, gerade bei den Ältesten." Er forderte die Koalition auf, ihre Haltung zu überdenken. 175 Millionen Euro seien "eine überschaubare Summe", so der Grünen-Politiker.