Am Donnerstag (Ortszeit) erklärte das Verfassungsgericht die vor rund einem Monat eröffnete Hauptverhandlung gegen den 86-Jährigen für nichtig. Der gesamte Strafprozess wird damit auf den Stand von November 2011 zurückgesetzt, als das Verfahren gegen Ríos Montt noch nicht eröffnet war.
Zur Begründung nannte das Verfassungsgericht Verfahrensfehler. Ein Termin für ein neues Verfahren steht noch nicht fest. Die Justiz wirft Ríos Montt vor, während seiner Regierung 1982/83 Angehörige der Maya-Ureinwohner systematisch verfolgt und ermordet zu haben. Gemäß Anklageschrift ist der ehemalige Diktator für den Tod von 1.771 Angehörigen der Maya-Volksgruppe der Ixil direkt verantwortlich. Zudem werden ihm Tausende Fälle von Vertreibung und Folter zur Last gelegt.
Édgar Pérez, Anwalt der Nebenkläger, kritisierte die Entscheidung scharf. Mit vorgeschobenen formaljuristischen Argumenten würde die Grundlage des Rechtsstaats verletzt. Leidtragende seien die Opfer der früheren Diktatur und deren Angehörige.