Seit dem BAG-Urteil vom November verhandelten in Niedersachsen ver.di und die Diakonie vertrauensvoll an einer neuen Sozialpartnerschaft, sagte Künkel. Die überraschende Beschwerde stelle nun alles bisher Erreichte infrage. Außerdem gefährde das Vorgehen der Gewerkschaft die laufenden Entgeltverhandlungen zwischen der Gewerkschaft und den Arbeitgebern für die rund 30.000 Diakoniebeschäftigten in Niedersachsen.
Am Wochenende war bekanntgeworden, dass ver.di Verfassungsbeschwerde gegen das jetzt schriftlich veröffentlichte Urteil eingelegt hat (AZ: 1 AZR 179/11). Das BAG hatte darin den kirchlichen Sonderweg im Arbeitsrecht grundsätzlich bestätigt, sofern die Gewerkschaften angemessen beteiligt werden. Ver.di will mit der Verfassungsbeschwerde Einschränkungen des Streikrechts in der Diakonie überprüfen lassen.