Europäische Firmen sollen die Öffentlichkeit künftig darüber informieren, was sie für den Arbeitnehmerschutz, die Umwelt und den Kampf gegen die Korruption tun. Einen Gesetzvorschlag dazu hat die EU-Kommission am Dienstag in Straßburg vorgestellt. Demnach müssen Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern in ihrem Jahresbericht "relevante und wesentliche Angaben" zu ökologischen und sozialen Aspekten ihrer Tätigkeit machen. Sie sollen auf ihre Grundsätze ebenso eingehen wie auf konkrete Ergebnisse und auf Risiken.
Bislang können Firmen selbst entscheiden, ob sie solche Informationen veröffentlichen. "Nicht einmal jeder zehnte Großkonzern tut es im Moment regelmäßig", stellt Binnenmarktkommissar Michel Barnier fest. Vor der Fertigstellung des Gesetzentwurfs hatte die Kommission mehr als zwei Jahre lang hitzig mit den verschiedenen Interessenvertretern debattiert. Investoren, Kunden und potenzielle neue Mitarbeiter der Firmen legten sehr viel Wert auf Transparenz, sagte Barnier. Sie sei in wirtschaftlichen Krisenzeiten keine zusätzliche Last, "sondern ein Teil der Lösung".
Wie die EU-Kommission versichert, soll der bürokratische Aufwand für die Firmen so gering wie möglich ausfallen. Die Unternehmen müssen keinen detaillierten Nachhaltigkeitsbericht vorlegen, sondern einige knappe Informationen. Über "nicht relevante" Angaben müssen die Firmen nicht berichten, sofern sie dies begründen. Die Offenlegung kann außerdem auf Konzernebene erfolgen und muss nicht von den zugehörigen Einzelunternehmen geleistet werden. Wenn das Europaparlament und die 27 Regierungen den Vorschlägen zügig zustimmen, könnte die Informationspflicht ab 2017 greifen.