Die Europäische Union wird höchstwahrscheinlich bald der Europäischen Menschenrechtskonvention beitreten, wie der Europarat in Straßburg am Freitag mitteilte. Das bedeutet, dass Bürger künftig die EU-Institutionen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verklagen können, wenn sie ihre Rechte verletzt sehen. Bisher können die Bürger dort nur Regierungen einzelner Länder verklagen.
Entscheidend ist, dass der Menschenrechtsgerichtshof kein EU-Organ ist - er gehört vielmehr zum Europarat, einer sechs Jahrzehnte alten Organisation aus 47 europäischen Ländern. Die EU unterwirft sich also im Bereich Menschenrechte freiwillig einer externen Kontrolle. Europarechtler sprechen von einem "Paradigmenwechsel im Grundrechtsschutz in der EU".
EU-Organe an eine EU-Grundrechtecharta gebunden
Für den Beitritt ist noch ein Gutachten des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg nötig. Die größte Hürde ist indessen überwunden: Unterhändler der europäischen Regierungen und der EU haben sich nach zähen Verhandlungen auf den Entwurf eines Beitrittsvertrags geeinigt.
Der Beitritt der EU zur Menschenrechtskonvention wurde bereits seit den 1970er Jahren immer wieder diskutiert. Ernsthaft angepeilt wird er seit 2009, als der Grundlagenvertrag von Lissabon in Kraft trat. Schon heute sind die EU-Organe an eine EU-Grundrechtecharta gebunden. Diese wird jedoch nicht von einem externen Gericht überwacht.