Nach einem Kabinettsbeschluss sollen alle Ministerien im Zuge des neuen Sparkurses ihre jeweiligen Zahlungen überprüfen, berichtete die "Mitteldeutsche Zeitung" in Halle (Dienstagsausgabe). Dabei gehe es etwa um Beihilfen an kirchliche Träger von Kindergärten und der Jugend- oder Erwachsenenbildung. Wieviel Geld die Kirchen insgesamt erhalten, solle jetzt errechnet werden.
Klar sei dagegen der Betrag der sogenannten Staatsleistungen, die in diesem Jahr 31,6 Millionen Euro für die evangelischen und die katholischen Kirchen zusammen ergeben würden, hieß es weiter. Damit zahle Sachsen-Anhalt laut Zeitung pro Einwohner bundesweit den höchsten Satz, obwohl hier der Anteil der Christen an der Gesamtbevölkerung in ganz Ostdeutschland am niedrigsten sei.
Bei der Bewertung in den Ministerien soll es aber zumindest in absehbarer Zeit offenbar nicht auch um die Staatsleistungen gehen. Wie ein Sprecher des Finanzministeriums dem Evangelischen Pressedienst (epd) dazu sagte, seien die Staatskirchenverträge nicht einseitig kündbar. Die Staatsleistungen sind ein Ausgleich dafür, dass die großen christlichen Kirchen bei der Säkularisation Anfang des 19. Jahrhunderts Güter und Einnahmequellen verloren. Die heutigen Zahlungen erhöhen sich regelmäßig, weil sie an die Beamtenbesoldung gekoppelt sind.
Für den Staat sei die Dynamisierung besonders schwierig, räumte der Beauftragte der Evangelischen Kirchen bei Landtag und Landesregierung, Albrecht Steinhäuser, in dem Zeitungsbeitrag ein. Gleichwohl seien die Staatsverträge nur ablösbar, wenn die Bundesregierung eine spezielle Rechtslage dafür schaffen würde. Selbst dann müsste das Land ein Vielfaches der Jahressumme als Ablöse zahlen.