Das geht aus dem Entwurf für eine Novelle des Aktienrechts hervor, aus dem die in Düsseldorf erscheinende "Rheinische Post" (Mittwochsausgabe) zitiert. Demnach soll das Aktiengesetz so verschärft werden, dass die Hauptversammlung das System zur Vergütung der Vorstände beschließen muss. Das bezieht auch die Höhe der Gesamtbezüge des Vorstands ein. Auf diese Weise sollen die Eigentümer künftig Gehaltsexzesse verhindern.
Bislang ist in Paragraf 120 des Aktiengesetzes lediglich eine "Kann"-Regel enthalten. Die einschränkende Formulierung, dass aus der Abstimmung über die Gehaltsstrukturen "weder Rechte noch Pflichten" entstehen, soll dem Entwurf zufolge gestrichen werden - es wird also verbindlich abgestimmt. Vorstände, die Aktien an der Firma besitzen, sollen nicht abstimmen, weil es ja um ihr Gehalt geht. In der Bundesregierung ist die Novelle aus dem Justizministerium bislang nicht endgültig abgestimmt. Die FDP will das Thema am Donnerstag im Koalitionsausschuss diskutieren.
Die schwarz-gelbe Koalition hatte angekündigt, noch vor der Sommerpause eine Regelung zu den Gehaltsobergrenzen für Top-Manager zu beschließen. Die EU-Kommission will ihrerseits bis Ende des Jahres Vorschläge für eine Begrenzung exzessiver Managergehälter vorlegen. In der Schweiz gibt es bereits eine Initiative zur Kontrolle von Managergehältern: Die Eidgenossen hatten sich in einem Referendum mehrheitlich dafür ausgesprochen, dass Aktionäre börsennotierter Firmen die Vergütungen für das Topmanagement genehmigen müssen.