"Ein NPD-Verbotsverfahren könnte am Ende nur als Wiederbelebungsmaßnahme für eine siechende Partei enden", sagte Döring der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Mittwochsausgabe). Die rechtsextreme Partei sei in ihrer aktuellen Lage kaum organisationsfähig, in finanzieller Bedrängnis und politisch weitgehend unbedeutend.
Ein öffentliches Verfahren könnte daher wie ein "Konjunkturprogramm" für die NPD wirken, sagte Döring. Er plädierte dafür, den Rechtsextremismus vielmehr politisch zu bekämpfen. FDP-Chef Philipp Rösler hatte die Haltung seiner Partei damit begründet, dass sich Dummheit nicht verbieten lasse. Oppositionspolitiker und der Zentralrat der Juden nannten dies eine Verharmlosung der NPD.
Das Bundeskabinett will sich am Mittwoch mit dem Thema befassen. Wegen der Haltung der FDP-Minister wurde damit gerechnet, dass die Bundesregierung keinen eigenen NPD-Verbotsantrag stellt. Offen ist noch, wie sich der Bundestag verhalten wird. Die Bundesländer hatten im Dezember beschlossen, erneut gegen die NDP vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.
2003 war ein erstes Verbotsverfahren gescheitert, weil V-Männer des Verfassungsschutzes auch in der Führungsriege der rechtsextremen Partei aktiv waren. Im damaligen Verfahren stellten Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung einen Antrag.