Die Sprecherin des Amtsgerichts Dresden, Birgit Keeve, bestätigte am Montag, dass vor wenigen Tagen neue Unterlagen aufgetaucht seien. Diese Akten hätten strafprozessrechtliche Fragen aufgeworfen, die vor der Verhandlung geklärt werden müssen. Der Prozess startet nun voraussichtlich am 2. April. Der evangelische Theologe König muss sich wegen schweren Landfriedensbruchs verantworten. Er hatte im Februar 2011 in Dresden an der großen Anti-Nazi-Demonstration teilgenommen, bei der es zu heftigen Ausschreitungen gekommen war.
Neue Dokumente aufgetaucht
Königs Rechtsanwalt Johannes Eisenberg sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), er sei in der vergangenen Woche bei Akteneinsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts durch "reinen Zufall" auf eine etwa 100-seitige Dokumentensammlung gestoßen. Nach Eisenbergs Aussage handelt es sich dabei um CDs mit Filmaufnahmen, Screenshots von Polizeifilmen sowie um Transkriptionen von angeblichen Lautsprecherdurchsagen Königs. Das Material von Polizei und Staatsanwaltschaft sei weder einheftet noch durchnummeriert gewesen, sagte Eisenberg. Stattdessen sei es lediglich mit einem Gummiband zusammengehalten worden. Um Manipulationen vorzubeugen, müsse das Material normalerweise aber durchnummeriert werden, erklärte er.
Die sächsische Staatsanwaltschaft wirft König vor, bei der Demonstration als Fahrer und Halter eines als Lautsprecherfahrzeug ausgerüsteten Transporters aktiv daran beteiligt gewesen zu sein, "dass aus seinem Fahrzeug heraus linke Gegendemonstranten zu Gewalttätigkeiten aufgewiegelt wurden". So soll er unter anderem die Demonstranten durch eigene und durch das Zulassen fremder Lautsprecherdurchsagen dirigiert und damit Übergriffe auf Polizeibeamte unterstützt haben.
Demonstration findet statt
Zivilgesellschaftliche Initiativen befürchten, dass mit dem Prozess gegen den Pfarrer aus Jena zivilgesellschaftliche Arbeit und speziell Protest gegen Neonazis diskreditiert oder kriminalisiert werden soll. Das Kulturbüro Sachsen erklärte am Montag, eine für Dienstag geplante Demonstration für Grundrechte und Meinungsfreiheit werde trotz der Absage des Gerichtstermins wie geplant stattfinden. Für den Prozess sind bis Mitte Mai sechs Verhandlungstage angesetzt. Das Amtsgericht hatte die Anklage nach einjähriger Prüfung zugelassen. Laut Gesetz drohen dem 59-Jährigen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren Gefängnis.