Ein eigener Antrag der Bundesregierung für ein Verbot der rechtsextremen NPD ist unwahrscheinlich geworden. Die FDP-Minister könnten einem solchen Antrag an das Bundesverfassungsgericht nicht zustimmen, erklärte FDP-Chef Philipp Rösler am Montag nach der Präsidiumssitzung seiner Partei. "Dummheit kann man nicht verbieten", sagte der Bundeswirtschaftsminister. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte erklärt, sie wolle eine einmütige Entscheidung in den Reihen der Regierung.
Das Bundeskabinett befasst sich an diesem Mittwoch mit dem NPD-Verbot. Berichte, wonach bereits eine Kabinettsvorlage existiert, die sich gegen einen eigenen Antrag der Bundesregierung ausspricht, wollte Ministeriumssprecher Jens Teschke am Montag weder bestätigen noch dementieren.
Bei Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) stieß die ablehnende Haltung in den Reihen der Regierung auf Kritik. "Juristische Bedenken gab es auch auf Länderebene", sagte er der Tageszeitung "Die Welt" (Dienstagsausgabe). Dennoch hätten sie sich für den Verbotsantrag entschieden, weil es einen dringenden politischen Handlungsbedarf gebe. Der Verbotsantrag sei nach den Morden des rechtsterroristischen NSU "ein Wert an sich", sagte Haseloff.
Zustimmung kam dagegen vom CSU-Innenexperten Hans-Peter Uhl. Es sei richtig, keinen Verbotsantrag zu stellen, sagte er der "Welt". Er gehe davon aus, dass der Antrag der Länder scheitert.
"Fraktionszwang aufheben"
Der CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach drängte indes auf eine schnelle Beschäftigung des Bundestages mit dem Thema. Das Parlament kann ebenfalls einen Verbotsantrag stellen, hat dazu aber noch keine Entscheidung getroffen. "Es darf keine monatelange Hängepartie geben", sagte Bosbach dem "Tagesspiegel" (Dienstagsausgabe). Er sei für eine Entscheidung noch im April. Bosbach sprach sich zudem dafür aus, für die Abstimmung den Fraktionszwang aufzuheben.
In nahezu allen Fraktionen gibt es Befürworter und Gegner eines NPD-Verbotsantrags. Lediglich die SPD hatte sich bisher geschlossen dafür ausgesprochen. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Thomas Oppermann, kritisierte daher auch die mutmaßliche Vorentscheidung gegen einen Antrag der Regierung scharf: Es sei unerträglich, wenn die Bundeskanzlerin "die gesamte Verantwortung auf die Länder schiebt", sagte er in Berlin.
Die Bundesländer hatten im Dezember beschlossen, erneut gegen die NDP vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Nach ihrer Schätzung ist der Verbotsantrag bis Ende Juni erarbeitet. Es wird der zweite Versuch, die NPD zu verbieten. 2003 scheiterte ein Verbotsverfahren, weil V-Männer des Verfassungsschutzes auch in der Führungsriege der rechtsextremen Partei aktiv waren. Im damaligen Verfahren stellten Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung einen Antrag.