Medizin-Ethikerin Woopen kritisiert Billigung von Babyklappen und anonymer Geburt

Medizin-Ethikerin Woopen kritisiert Billigung von Babyklappen und anonymer Geburt
Die Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Christiane Woopen, hat den Gesetzentwurf zur vertraulichen Geburt begrüßt, fordert aber Nachbesserungen.
13.03.2013
epd
Corinna Buschow

Die gesetzliche Regelung, die auf Schwangere zielt, die ihr Kind nicht behalten und ihren Namen nicht preisgeben wollen, halte sie für ein niedrigschwelliges Angebot, sagte die dem Evangelischen Pressedienst (epd). "Die ausdrückliche Billigung der bestehenden Angebote von Babyklappen und anonymer Geburt halte ich aber für schädlich und sogar widersprüchlich", ergänzte die Professorin für Medizin-Ethik an der Universität Köln. Das Gesetz soll an diesem Mittwoch vom Kabinett beschlossen werden.

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Mit der neuen Regelung will Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) ein neues Angebot für Schwangere schaffen, die ihr Kind nicht behalten, aufgrund beispielsweise einer persönlichen Notlage aber auch kein reguläres Adoptionsverfahren durchlaufen wollen. Bisher gibt es für sie die Möglichkeit, ein Kind in einer Babyklappe abzulegen oder es anonym in einer Klinik zur Welt zu bringen. Kinderrechtler und auch der Ethikrat kritisieren diese Angebote, unter anderem weil sie dem Kind das Recht auf Wissen seiner Herkunft nehmen. Bei der vertraulichen Geburt soll das Kind laut Gesetzentwurf nach Vollendung seines 16. Lebensjahres die Möglichkeit erhalten, über seine Mutter informiert zu werden. Babyklappen und anonyme Geburt sollen aber nicht abgeschafft werden.

Woopen erklärte, im Gesetzentwurf würden Kliniken und Hebammen verpflichtet, bei Frauen, die anonym entbinden möchten und noch nicht in das System der vertraulichen Geburt eingebunden sind, die Beratungsstellen zu informieren. "Das beißt sich mit dem Angebot einer anonymen Geburt", kritisierte sie. Man müsste die vertrauliche Geburt viel stärker machen und die Angebote der anonymen Geburt zurücknehmen, forderte Woopen. Zu den Babyklappen müssten zumindest mit den Ländern einheitliche Standards entwickelt werden beispielsweise über die Einbindung der Jugendämter, ergänzte sie.

"Was mich an dem Gesetzentwurf stört, ist die Halbherzigkeit im Umgang mit den anonymen Angeboten", sagte die Ethikrats-Vorsitzende. "Da hätte ich mir eine kraftvolleres Vorgehen gewünscht." Die Medizinerin verteidigte aber zugleich das geplante Verfahren zur vertraulichen Geburt, in dem Beratungsstellen für Schwangere eine zentrale Rolle übernehmen. Sie seien genau die richtige Stelle, "denn sie wissen durch jahrzehntelange Arbeit mit Schwangeren, was ergebnisoffene und vertrauensweckende Beratung ist", sagte Woopen.