Hein schlug am Dienstag in Kassel vor, die Passagen der Leuenberger Konkordie, die sich zu konfessionellen Unterschieden äußern und diese ausdrücklich überwinden, zu einer gemeinsamen Bekenntnisgrundlage der EKD zu erklären. Damit hätte die EKD ein Bekenntnis und würde zu einer Kirche aufgewertet werden.
Die evangelischen Kirchen erinnern 2013 an die Leuenberger Konkordie, die vor 40 Jahren einen bedeutenden Schritt zur innerprotestantischen Ökumene von lutherischen, reformierten und unierten Kirchen markierte.
Hein verwies zur Bekräftigung seiner Forderung auf das Beispiel Kurhessen-Waldecks. Dort habe sich aus unterschiedlichen protestantischen Bekenntnissen der Reformationszeit eine gemeinsame Landeskirche entwickelt, die sich heute bewusst "evangelisch" nenne, ohne damit ihre konfessionellen Prägungen zu leugnen. Der Begriff "evangelisch" sei keine Verlegenheitslösung, sondern sachgemäß und nach vorne hin offen, sagte Hein.
Angesichts der Übereinstimmung im Verständnis von Evangelium und Abendmahl, das in der Leuenberger Konkordie formuliert ist, sei der Begriff von einer "versöhnten Verschiedenheit" irreführend, gab Hein zu bedenken. "Die Leuenberger Konkordie entfaltet keine versöhnte Verschiedenheit, sondern begründet eine versöhnte Gemeinschaft", betonte der Bischof. Die EKD vereint 20 lutherische, reformierte und unierte selbstständige Landeskirchen und nimmt für diese Gemeinschaftsaufgaben wahr.