Die Linksfraktion brachte dazu einen Gesetzentwurf ein, der eine Ablösung durch eine Einmalzahlung an die Kirchen zum Ziel hat. "Die bisherige Regelung ist ein Relikt aus dem vorvorletzten Jahrhundert", sagte der Bundesschatzmeister der Linken, Raju Sharma, im Bundestag. Eine solche Bevorzugung verstoße gegen das Prinzip der Trennung zwischen Kirche und Staat.
Sowohl die Koalition als auch die SPD befürworteten den Vorstoß der Linken, die Regelung generell zu überdenken. Allerdings müsse eine Einmalzahlung deutlich höher ausfallen. Ein angemessener Betrag belaufe sich auf das 18- bis 25-Fache, sagte die SPD-Politikerin Kerstin Griese. Viele Bundesländer zögen wegen einer so hohen Summe die jährlichen Zahlungen einer Einmalzahlung vor.
Viele Christen auf die Leistungen angewiesen
Derzeit erhalten die Kirchen rund 460 Millionen Euro jährlich vom Staat. Die Staatsleistungen gehen auf die Enteignung und Säkularisierung kirchlicher Güter durch den sogenannten Reichsdeputationshauptschluss von 1803 zurück. Die Landesherren verpflichteten sich damals, für die Besoldung kirchlicher Würdenträger aufzukommen. Dies gilt bis heute, wenn auch seit der Weimarer Reichsverfassung von 1919 eine Ablösung möglich ist. Darüber müssten sich die Kirchen mit den Ländern, die bis heute diese Zahlungen leisten, verständigen.
"Die Leistung ist historisch gewachsen", sagte Stefan Ruppert, Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP. Allerdings seien viele Christen in vielen Regionen auf die Leistungen angewiesen. Der SPD-Politiker Dieter Wiefelspütz riet zu einem Diskussionsprozess mit den Kirchen und hob deren Gesprächsbereitschaft hervor. Die Abgeordneten überwiesen den Gesetzentwurf in den Innenausschuss.