Im Zuge der Globalisierung lebten immer mehr Deutsche auch im außereuropäischen Ausland, erklärte der Menschenrechtsbeauftragte. "Sie möchten an ihrer deutschen Staatsangehörigkeit festhalten und gleichzeitig durch den Erwerb der örtlichen Staatsangehörigkeit Teil der neuen Heimat werden. Wir sollten hier mehr Flexibilität zeigen."
Bis zum Jahr 2000 war es Löning zufolge im außereuropäischen Ausland lebenden Deutschen fast unmöglich, die Staatsbürgerschaft ihres Wohnlandes anzunehmen und gleichzeitig auch Deutscher zu bleiben. Viele hätten ihren alten Pass rechtswidrig behalten und lebten nun permanent in Angst, entdeckt zu werden und ihren deutschen Pass zu verlieren.
Seit der Novellierung des Staatsbürgerschaftsrechts zur Jahrtausendwende können Auslandsdeutsche vor der Erlangung der Staatsbürgerschaft ihres Wohnlandes beim zuständigen Bundesverwaltungsamt eine "Beibehaltungsgenehmigung" beantragen. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen sie dann ihren deutschen Pass behalten.