Das Streben nach mehr Gleichberechtigung für gleichgeschlechtliche Partnerschaften werde von der evangelischen Kirche begrüßt. Denn allzu oft seien in der Vergangenheit Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert und verfolgt worden - auch im Namen der christlichen Kirchen, argumentierte der Theologe.
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, mit der die Rechte gleichgeschlechtlicher Partner bei der Adoption ausweitet werden, hatten sich führende CDU-Politiker für eine vollständige Gleichstellung der Homo-Ehe mit Eheleuten eingesetzt. Allerdings gibt es gegen diesen Vorstoß auch Widerspruch in den Unionsparteien. Eine Entscheidung der Karlsruher Richter zur Ausweitung des Ehegattensplittings auf die Homo-Ehe wird noch vor der Bundestagswahl im September erwartet.
Verlässlichkeit, Verbindlichkeit und Verantwortungsbereitschaft
Aus Sicht der EKD sei es ethisch geboten, Verlässlichkeit, Verbindlichkeit und Verantwortungsbereitschaft im Zusammenleben zu stärken, sagte der EKD-Vizepräsident. Dazu leiste die Rechtsform der eingetragenen Lebenspartnerschaft einen wichtigen Beitrag. Deshalb sollten Regelungen im Vermögens-, Unterhalts-, Versorgungs- und Steuerrecht, die dieses verbindliche Zusammenleben stärken, daran anknüpfen, empfiehlt Hauschildt, der in der EKD-Zentrale die Hauptabteilung "Öffentliche Verantwortung" leitet.
Im Hinblick auf die gemeinsame Adoption durch gleichgeschlechtliche Lebenspartner sei die Meinungsbildung in der EKD noch nicht abgeschlossen, ergänzte der Theologe. In dieser Frage habe das Kindeswohl die höchste Priorität. Auch für das Wohl des Kindes seien Verlässlichkeit, Verbindlichkeit und Verantwortungsbereitschaft die entscheidenden Kriterien.
Anders als in der EKD gibt es in der katholischen Kirche deutliche Bedenken gegen die Bestrebungen in der Union und anderen Fraktionen, die Homo-Ehe vollständig mit der Ehe von Mann und Frau rechtlich gleichzustellen. Die deutschen Bischöfe lehnen für eingetragene Lebenspartner das Adoptionsrecht ab und wenden sich zudem gegen die Gleichstellung von Lebenspartnerschaften im Steuerrecht.
Verfassungsrechtler: "Die Würfel sind gefallen"
Der anvisierte Schwenk der CDU-Spitze in der Gleichstellungs-Frage sorgt auch in der Union weiterhin für heftige Debatten. Vertreter des konservativen Flügels, insbesondere aber der CSU sperren sich dagegen, das geltende Ehegattensplitting zu ändern oder auf Lebenspartnerschaften auszuweiten. Dagegen sehen Verfassungsrechtler keine Chance, die rechtliche Besserstellung der Ehe gegenüber anderen Formen des Zusammenlebens aufrechtzuerhalten.
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"Die Privilegierung der Ehe im Verhältnis zur eingetragenen Lebenspartnerschaft ist rechtlich nicht mehr zu halten", sagte der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, der "Bild"-Zeitung (Dienstag). "Der Gesetzgeber hat nach geltendem Verfassungsrecht bei der Gleichstellung keine Wahl mehr."
Durch die Einführung der eingetragenen Partnerschaft im Jahre 2001 und die Billigung durch das Bundesverfassungsgericht im Jahre 2002 seien "die Würfel gefallen", sagte der Verfassungsrechtler. Die Unterscheidung nach der sexuellen Orientierung sei grundsätzlich verfassungsrechtlich unzulässig. Das habe auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte so entschieden.
CSU-Chef Horst Seehofer zeigte dich davon unbeeindruckt. Seine Partei bleibe bei ihrer Linie, "wie auch immer die Richter entscheiden", sagte er der "Süddeutschen Zeitung" (Dienstag). "Die CSU wird immer dafür eintreten, dass Ehe und Familie besonders gefördert werden." An die Adresse der Schwesterpartei sagte Seehofer: "Wir hatten bisher gemeinschaftlich mit der CDU eine ganz klare Verfahrensregel, dass wir zu den strittigen Themen Verfassungsgerichtsurteile abwarten. Ich denke, wir sind gut beraten, diesen Weg weiterhin einzuhalten."
Bosbach: "Union muss immer die klare politische Alternative sein"
In das gleiche Horn stieß CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe. Die CDU habe "auf ihrem letzten Parteitag nach intensiver Diskussion den Beschluss gefasst, an der besonderen steuerlichen Förderung der Ehe festzuhalten - dieser Beschluss gilt", sagte er der "Süddeutschen Zeitung" (Dienstag).
Auch der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Wolfgang Bosbach (CDU), verwies in der "Rheinischen Post" (Dienstag) auf den "klaren Parteitagsbeschluss zum Thema Ehegattensplitting". Mit Blick auf den Bundestagswahlkampf fügte er hinzu: "Die Union muss gegenüber der politischen Konkurrenz immer die klare politische Alternative sein, nicht nur eine Variante anderer Parteien."
Dagegen stellte Unions-Fraktionsvize Michael Kretschmer fest, dass sich der Familienbegriff geändert habe, beispielsweise gebe es Alleinerziehende oder Patchwork-Familien. Deswegen trete die sächsische Union seit vielen Jahren für das Familiensplitting ein, sagte Kretschmer in MDR Info. Würden Kinder im Ehegattensplitting stärker berücksichtigt, dann habe man viele Probleme nicht mehr, auch nicht mit den gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften. "Dann ist das nicht mehr der große Glaubenskampf", sagte Kretschmer.