Die Forderung, die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen, "geht nach unserer Auffassung deutlich zu weit", reagierte der Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst am Montag auf die Debatte in CDU/CSU. Der Limburger Bischof leitet die Kommission Ehe und Familie der deutschen Bischöfe.
Die Ehe sei Keimzelle der Gesellschaft. Deshalb gehöre es zur Grundstruktur des verfassungsrechtlichen Eheverständnisses, dass die Ehe von einer Frau und einem Mann eingegangen wird. "Denn Ehe und Familie sind wesenhaft miteinander verknüpft", argumentiert Tebartz-von Elst. Hintergrund der Debatte ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Adoptionsrechte gleichgeschlechtlicher Partner stärkt. Eine Gerichtsentscheidung zur Ausweitung des Ehegattensplittings auf die Homo-Ehe steht noch aus.
Tebartz-van Elst bekräftigte die ablehnende Haltung der katholischen Kirche zum Adoptionsrecht für eingetragene Lebenspartner. Nach Überzeugung der Bischöfe sei ein Aufwachsen mit Mutter und Vater für die Identitätsfindung und Persönlichkeitsentwicklung des Kindes von großer Bedeutung. "Daher sind wir der Auffassung, dass die Annahme eines Kindes durch ein Ehepaar grundsätzlich die besten Voraussetzungen für die Entwicklung eines Kindes bietet", sagte der Bischof.
Der Limburger Bischof warnt ebenfalls davor, an der besonderen Stellung von Ehepaaren im Steuerrecht zu rütteln. Das Ehegattensplitting werde damit gerechtfertigt, dass aus wirtschaftlicher Sicht die Ehe regelmäßig "eine Gemeinschaft des Erwerbs und Verbrauchs" sei. Darüber hinaus werde der Ehe eine besondere Stellung im Einkommensteuerrecht eingeräumt, weil der Staat hoffe, dass Ehen regelmäßig zu Familien führten. So entfielen derzeit rund 90 Prozent der Splittingwirkung auf Ehepaare, zu deren Haushalt Kinder gehörten.