"Beschneidungen, die mit Einwilligung der personensorgeberechtigten Eltern vorgenommen werden, unterliegen keiner Strafbarkeit", heißt es in der Mitteilung der Hofer Behörde. Der Rabbiner erfülle außerdem alle Voraussetzungen, dass das Kindeswohl durch die Beschneidung nicht gefährdet werde.
Ein hessischer Arzt hatte im August vergangenen Jahres den Hofer Rabbiner angezeigt und sich auf eine Entscheidung des Landgerichts Köln berufen. In ihrem Spruch vom 26. Juni 2012 hatten die Kölner Richter die religiöse Beschneidung von Jungen als Körperverletzung bewertet. Das Urteil hatte in den folgenden Wochen eine bundesweite kontroverse Debatte ausgelöst.
Der betroffene orthodoxe Rabbiner arbeitet seit 1997 in der Hofer Gemeinde. Als "diplomierter und qualifizierter Mohel" - der jüdische Titel für einen auf Beschneidungen spezialisierten Fachmann - hat er nach eigenen Angaben bereits mehr als 3.000 solcher Eingriffe ausgeführt. Die Beschneidung ("Brit Mila") gilt im Judentum als eines der wichtigsten Gebote und Symbol für den Bund Gottes mit den Menschen.