Menschenrechtsgericht stärkt Adoptionsrechte Homosexueller in Österreich

Menschenrechtsgericht stärkt Adoptionsrechte Homosexueller in Österreich
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Österreich wegen der Diskriminierung einer adoptionswilligen lesbischen Frau verurteilt. Anders als in Deutschland ist es Homosexuellen dort bislang nicht erlaubt, das leibliche Kind des ihres Partners oder ihrer Partnerin zu adoptieren. Unverheiratete heterosexuelle Paare dürfen das aber - diese Ungleichbehandlung rügte der Gerichtshof.

Die Klägerin und ihre Partnerin dürften nicht schlechter gestellt werden als heterosexuelle unverheiratete Paare, urteilte die Große Kammer des Straßburger Gerichts am Dienstag. Die Frau hatte das leibliche Kind ihrer Partnerin adoptieren wollen ("Stiefkindadoption"). Dies ist Homosexuellen nach österreichischem Recht bisher nicht erlaubt (AZ 19010/07).

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Staaten seien zwar nicht verpflichtet, unverheirateten Paaren das Recht auf Stiefkindadoption einzuräumen, unterstrichen die Richter. Allerdings sei heterosexuellen Paaren in Österreich die Stiefkindadoption gestattet. Die österreichische Regierung habe nicht überzeugend dargelegt, wieso eine Ungleichbehandlung hetero- und homosexueller Paare nötig sei - weder mit Blick auf das Kindeswohl noch auf den Schutz der traditionellen Familie. Die lesbische Frau und ihre Partnerin erhalten nun 10.000 Euro Schmerzensgeld.

In Deutschland hatte sich das Bundesverfassungsgericht am Dienstag ebenfalls mit einem Adoptionsgesuch einer lesbischen Frau beschäftigt. Allerdings ging es dabei um eine sogenannte Sukzessiv-Adoption: Das Kind ist nicht das leibliche, sondern das Adoptivkind der Partnerin. Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts muss eine solche Sukzessivadoption in einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft möglich sein. Auch in solchen Partnerschaften seien behütete Verhältnisse gegeben, argumentierten sie, und dies diene dem Kindeswohl.