Das Betreuungsgeld, umstrittenstes Thema der vergangenen Monate, ist endgültig Gesetz. Wie das Bundespräsidialamt am Freitag mitteilte, hat Bundespräsident Joachim Gauck das Gesetz am selben Tag ausgefertigt. Die verfassungsrechtlichen Bedenken seien nicht so durchgreifend, dass sie einer Ausfertigung im Wege gestanden hätten, hieß es zur Begründung. Die SPD kündigte erneut Klage gegen die Leistung an.
Das Betreuungsgeld erhalten ab August Eltern, die ihre Kleinkinder nicht in eine staatlich geförderte Kinderbetreuung geben. Zunächst gibt es 100 Euro, ab 2014 dann 150 Euro im Monat. Die umstrittene Leistung stößt auf Widerstand in der gesamten Opposition. Auch vom Koalitionspartner FDP kam in den vergangenen Tagen wieder verstärkt Kritik am Betreuungsgeld.
Oppermann: SPD habe stets an der Verfassungsmäßigkeit des Betreuungsgeldes gezweifelt
"Hamburg klagt. Der Bund hat keine Gesetzgebungskompetenz", erklärte der Erste Bürgermeister der Hansestadt, Olaf Scholz, am Freitag knapp. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, sagte der "Süddeutschen Zeitung" (Samstagsausgabe), seine Partei habe stets an der Verfassungsmäßigkeit des Betreuungsgeldes gezweifelt. Die SPD-Fraktion sei allein nicht zu einer Klage in der Lage, erklärte er mit Blick auf die angekündigte Klage Hamburgs.
Oppermann verwies zudem auf die geplante Bundesratsinitiative, mit der das Betreuungsgeld noch vor Inkrafttreten im August wieder abgeschafft werden soll. Bei der Klage müssten zudem noch die Grünen überzeugt werden, so Oppermann.
Aus deren Reihen kam hinsichtlich der juristischen Schritte gegen das Betreuungsgeld eher Skepsis. Die bessere Strategie sei die Ablösung der Merkel-Regierung, sagte die stellvertretende Grünen-Fraktionsgeschäftsführerin Ekin Deligöz mit Blick auf die Wahl im September. "Das Betreuungsgeld würde von Rot-Grün dann schneller abgeschafft, als Karlsruhe eine Klage prüfen kann", sagte sie der Zeitung.