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Kann man als "Stellvertreter Christi" zurücktreten?
Stephan Haering: Der jeweilige Inhaber kann vom Amt des Papstes zurücktreten. Dabei bleibt das Papstamt natürlich bestehen. Es liegt aber auch auf der Hand, dass ein Papst das aber nur nach sehr sorgfältiger Prüfung und Überlegung tun kann und machen wird. Das Amt des Stellvertreters Jesu Christi auf Erden wird wieder besetzt werden.
Ist Papst-Sein damit ein Job wie jeder andere auch, den man einfach kündigen kann?
Haering: Nein, sicherlich nicht. Die Außenwahrnehmung auf das Amt wird sich aber durch diesen Rücktritt verändern. Wir sehen, dass Inhaber kirchlicher Ämter unter unseren heutigen Bedingungen und Zeiten – die Menschen werden älter – sich auch anders verhalten müssen. Wenn die Kräfte nachlassen, ist es auch im Interesse der Sache besser, das Amt zur Verfügung zu stellen.
Und wie ist künftig sein Titel? Papst im Ruhestand? Papst a.D.? Altpapst?
Haering: Das wird letztendlich sein Nachfolger entscheiden müssen. Bisher gibt es dafür keine Beispiele.
Heißt Benedikt XVI. dann wieder Joseph Ratzinger?
Haering: Den Namen hatte er ja nie völlig verloren. Ich denke aber, dass man ihn weiterhin als Papst Benedikt bezeichnen wird.
Wo wird er künftig wohnen?
Haering: Ich habe gehört, dass er in einem Karmeliterkloster im Bereich des Vatikans seine Wohnung nehmen wird. Dort wird er sehr zurückgezogen leben.
Ist der Papst dann im Ruhestand?
Haering: Ja, so kann man das sagen. Das ist ähnlich wie bei Diözesanbischöfen, die ja auch ihr Amt niederlegen.
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Welchen Rang wird er in Zukunft haben? Kann Joseph Ratzinger nach dem Amtsverzicht weiter Einfluss nehmen?
Haering: Joseph Ratzinger hat kein Amt mehr in der Kirche, sondern er ist dann ein emeritierter Bischof. Er behält natürlich die Weihevollmachten, die er durch das Weihesakrament übernommen hat. Amtliche Befugnisse hat er aber keine mehr. Er kann nur noch Einfluss nehmen, insoweit ihn sein Nachfolger womöglich zu Rate zieht. Dieser könnte ihm theoretisch auch ein anderes Amt übertragen. Das wird der künftige Papst aber sicherlich nicht machen.
Kann Ratzinger eigentlich seinen eigenen Nachfolger mitwählen?
Haering: Nein. Aus zwei Gründen ist das nicht möglich. Einerseits ist er nicht mehr Mitglied des Wahlkörpers, er ist also kein Kardinal mehr. In dem Augenblick, wo er Papst geworden ist, hat er nämlich die Mitgliedschaft im Kardinalskollegium verloren. Andererseits hätte er mit seinen 85 Jahren die Wahl-Altersgrenze überschritten. Nur die unter 80-jährigen Kardinäle dürfen ihre Stimme abgeben.
Der Papst hat über 1,5 Millionen Follower auf seinem Twitterkanal "@Pontifex". Nimmt er seine Follower mit in den Ruhestand oder tritt er sie ab an den neuen Papst?
Haering: Das kann ich nicht beurteilen. Der Name "@Pontifex" deutet aber eher darauf hin, dass die Seite amtlichen Charakter hat und dass sie übertragen werden kann.