Die Richter hatten in ihrem Urteil am Mittwoch das Recht auf Kenntnis der Abstammung höher bewertet als das Interesse des Samenspenders an der Geheimhaltung seiner Identität. "Die Feststellung des Gerichtes, dass das Wissen um die eigene Abstammung ein zentrales Recht ist, muss auch bei der Gesetzgebung zur vertraulichen Geburt im Mittelpunkt stehen", forderte Küppers. Bei der vertraulichen Geburt sollen die anonymisierten Daten der Mutter für 16 Jahre unter Verschluss gehalten werden. Nach Ende der Frist können Kinder im Regelfall in Erfahrung bringen, wer ihre Mutter ist.
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Ende Februar will der Bundestag über einen Gesetzentwurf zur Legalisierung der vertraulichen Geburt beraten. Der Gesetzentwurf lässt allerdings offen, ob Babyklappen weiterhin in Deutschland geduldet werden. Terre des hommes kritisiert diese Lücke im Entwurf. "Für Babyklappen gibt es in Deutschland bis heute keine gesetzlichen Grundlagen", kritisierte Küppers. Vor diesem Hintergrund wäre der geplante Gesetzentwurf eine Chance, mit der rechtswidrigen Praxis der Babyklappen endlich Schluss zu machen.
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits im Jahre 1988 klargestellt, dass jeder Mensch ein Recht auf Kenntnis seiner Abstammung hat. Auch der Deutsche Ethikrat vertritt diese Position und sieht das Recht durch Einrichtungen wie Babyklappen systematisch verletzt.