Möglicherweise werde es keine Samenspender mehr geben, wenn die Spender künftig Unterhaltsklagen gegen sie fürchten müssten, sagte der Rechtsexperte der Liberalen im Bundestag, Marco Buschmann, der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Donnerstagsausgabe). Auch dass die Nachkommen innerhalb der Familie des Spenders erbrechtliche Nachteile befürchten müssten, könne Männer von einer Spende abhalten.
Nach bestehender Rechtslage würden den Samenspender grundsätzlich alle Rechte und Pflichten der leiblichen Vaterschaft treffen, wenn er als Vater festgestellt werde, erläuterte Buschmann, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion. Die Politik müsse sich fragen, welche Auswirkungen das Urteil aus Hamm auf die Praxis habe.
"Die Samenspende ist für viele Paare ein Weg zur Erfüllung des Kinderwunsches", betonte er zugleich. "Dieser Weg sollte auch in Zukunft offenstehen."
Das Oberlandesgericht hatte am Mittwoch im Fall einer 21-Jährigen entschieden, dass die Tochter eines anonymen Samenspenders das Recht hat, den Namen ihres biologischen Vaters zu erfahren.