"Die Urteile sind ein Beleg für das Bestreben der chinesischen Behörden, Selbstverbrennungen unter Strafe zu stellen", sagte Sprecher Martin Reiner dem Evangelischen Pressedienst (epd). Aus Protest gegen die chinesische Herrschaft in Tibet haben sich seit Februar 2009 fast 100 Tibeter selbst in Brand gesetzt. Die Tibeter fordern ein Ende der Diskriminierung und Religionsfreiheit.
Nach Angaben der Tibet-Kampagne verurteilte am Donnerstag ein Volksgericht in der Provinz Gansu zwei Frauen und vier Männer zu Haftstrafen zwischen drei und zwölf Jahren. Das Gericht habe die Angeklagten der vorsätzlichen Tötung eines Tibeters beschuldigt, der sich im Oktober in der Nähe eines Klosters in Brand gesteckt hatte. Die Verurteilten befanden sich vermutlich in einer Menschenmenge, die sich gegen den Abtransport des Leichmanns durch chinesisches Sicherheitspersonal zur Wehr setzte.
Anstiftung zur Selbstverbrennung ist Mord
Wenige Tage zuvor hatte ein Gericht in Aba einen Mönch zum Tode und seinen Neffen zu zehn Jahren Haft verurteilt. Ihnen wurde Anstiftung zu Selbstverbrennungen vorgeworfen. Laut dem Bericht ergingen die Urteile aufgrund einer neue Richtlinie, der zufolge sich Personen des Mordes schuldig machen, die andere zu Selbstverbrennungen anstiften oder sie dabei unterstützen.
"Es ist zu befürchten, dass es zu weiteren Verurteilungen von Tibetern kommt", sagte Reiner. Gefährdet seien vor allem Menschen aus dem persönlichen Umfeld der Tibeter, die sich selbst in Brand setzen. Ein rigides Vorgehen der chinesischen Behörden würde zu neuen Selbstverbrennungen führen.