Der Berufsverband der Frauenärzte begrüßte die Neupositionierung des Kardinals zwar. "Das ist eine Revolution", sagte Verbandspräsident Christian Albring am Freitag in Berlin dem epd. Zugleich betonte er, dass die moderne "Pille danach" weder die Befruchtung einer Eizelle noch die Einnistung in die Gebärmutter verhindere.
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Meisner hatte erklärt, es sei vertretbar, wenn nach einer Vergewaltigung ein Präparat verwendet werde, das eine Befruchtung verhindere. Eine Pille, die vor allem die Einnistung einer bereits befruchteten Eizelle verhindere, sei dagegen nach wie vor nicht vertretbar.
Nach Angaben des Ärzteverbandes verzögert die "Pille danach" lediglich den Eisprung. Sei dieser bereits erfolgt, verhindere die "Pille danach" weder die Befruchtung der Eizelle noch die Einnistung in der Gebärmutter. Sie führe auch nicht dazu, dass eine sogenannte Abbruchblutung ausgelöst wird und dadurch ein Embryo, der sich bereits in der Gebärmutter eingenistet haben könnte, verloren geht. Das gelte für beide Arzneimittel, die derzeit als "Pille danach" in Deutschland zugelassen sind, sowohl für Levonorgestrel als auch für Ulipristalacetat.
Diese Präparate seien nicht zu verwechseln mit sogenannten Abtreibungspillen, betont der Berufsverband der Frauenärzte. Diese würden zur Ablösung der Gebärmutterschleimhaut und zu einem medikamentösen Schwangerschaftsabbruch eingesetzt.