Das Kantonsgericht Glarus befreite den Mann von einer Grundlast aus dem Jahre 1357, wie die "Neue Zürcher Zeitung" am Dienstag berichtete.
Nach einem Tötungsdelikt stiftete ein Konrad Müller aus Niederurnen Mitte des 14. Jahrhunderts den Angaben zufolge der Pfarrkirche Mollis ein "Ewiges Licht" - für das "Seelenheil" des Getöteten und um sich der Rache von dessen Familie zu entziehen. Sollte Müller seiner "ewigdauernden" Verpflichtung nicht nachkommen, so würden seine Grundstücke an die Pfarrei fallen.
Das "Ewige Licht" wurde im Zug der Reformation der Pfarrei Näfels zugesprochen und die jeweiligen Liegenschaftsbesitzer erfüllten seither ihre Unterhaltspflicht. Die Kosten beliefen sich nach Medienangaben pro Grundstück auf 70 Schweizer Franken pro Jahr.
Als die Kirchgemeinde Näfels die 655 Jahre alte Unterhaltspflicht im Grundbuch eintragen wollte, wehrte sich einer der Grundstücksbesitzer dagegen. Das Kantonsgericht Glarus wies nun in seinem Urteil vom 20. Dezember die Klage der Pfarrei gegen den Landwirt ab. Das Gericht führte aus, das von der Kirchengemeinde geltend gemachte Recht sei spätestens nach der Bereinigung des Hypothekarwesens im Kanton Glarus zwischen 1842 bis 1849 erloschen. Zudem gebe es keinen besonderen Bezug zwischen der Unterhaltspflicht für das "Ewige Licht" und den betroffenen Liegenschaften.