Der Referentenentwurf unterstelle den seltenen Idealfall, dass sich Schwangere in psychischen Extremsituationen auf ein geordnetes Beratungsverfahren einlassen, sagte Manfred Witkowski, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes, dem Evangelischen Pressedienst (epd): "Realistisch muss man aber davon ausgehen, dass Frauen in einer extrem kritischen Lebenssituation meist keine Beratungsstelle aufsuchen."
Künftig soll es nach dem Willen des Ministeriums drei Angebote für Schwangere in Notlagen geben. Neben der geplanten vertraulichen Geburt, bei der die persönlichen Daten der Mutter von den Behörden im Regelfall für 16 Jahre geheimgehalten werden, sollen bereits bestehende Babyklappen sowie auch anonyme Geburten zumindest befristet geduldet werden.
Flankierende Hilfsangebote
Witkowski forderte zudem, das Personenstandsrecht zu ändern. Andernfalls mache sich das an anonymen Geburten beteiligte Klinikpersonal auch in Zukunft weiter strafbar. Der Vorstand des Evangelischen Krankenhauses in Hamm spricht sich gegen gesetzliche Pflichten von Ärzten und Pflegekräften aus, an der Klärung der Identität einer Mutter nach der Geburt des Kindes mitzuwirken: "Alle Beteiligten brauchen Rechtssicherheit."
Für das Angebot vertraulicher Geburten müssten für die Krankenhäuser bindende Qualitätsstandards festgeschrieben werden, sagte der Fachmann. Oft bräuchten die Frauen nicht nur psychosoziale Beratung, sondern auch psychologische und seelsorgerliche Begleitung. Nur wenn die Kliniken auf Konfliktsituationen eingestellt seien und auch ein Netz von flankierenden Hilfsangeboten bereithielten, "sind die besten Voraussetzungen für eine vertrauliche Geburt" gegeben.
Die "Christlichen Krankenhäuser in Deutschland" sind die Dachorganisation der beiden kirchlichen Fachverbände Deutscher Evangelischer Krankenhausverband und Katholischer Krankenhausverband Deutschlands. Sie vertreten rund 640 Kliniken, das ist etwa ein Drittel der Allgemeinkrankenhäuser.