Pflegeheime sollen zunächst als Gemeinschaftsunterkünfte behandelt werden, teilte die ARD am Mittwoch mit. Damit entfalle die Beitragspflicht für einzelne Zimmer und deren Bewohner.
Die ARD-Vorsitzende Monika Piel betonte, dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk sei daran gelegen, keine sozialen Härten entstehen zu lassen. Gleichzeitig werde gerne übersehen, dass die neuen gesetzlichen Regelungen nicht einfach zur Disposition der Rundfunkanstalten stehen: "Wir können Vorschriften nicht in ihr Gegenteil verkehren. Es besteht aber sicher breiter gesellschaftlicher Konsens, gerade für Menschen in Pflegeheimen keine zusätzlichen Belastungen zu schaffen."
Mit der Umstellung der bisherigen Rundfunkgebühr auf den neuen Rundfunkbeitrag zum 1. Januar hätten auch Demenzkranke in Pflegeheimen einen ermäßigten Beitrag zahlen sollen. SWR-Justiziar Hermann Eicher hatte diese gesetzliche Regelung kürzlich im Gespräch mit dem epd kritisiert. Sie gefährde die Akzeptanz des Systems sagte er. Er sei "definitiv der Auffassung, dass das so nicht bleiben kann". Der Gesetzgeber will die Auswirkungen des neuen Rundfunkbeitragstaatsvertrags in den kommenden zwei Jahren evaluieren.