Die damaligen Umlage-Bescheide sind rechtswidrig, urteilte am Mittwoch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Als Konsequenz muss nun der BKK-Bundesverband rund 100 Millionen Euro an seine Mitglieder zurückzahlen und ist in seiner Existenz bedroht.
Hintergrund des Verfahrens war die Überschuldung dreier Betriebskrankenkassen: der früheren BKK für Heilberufe in Nordrhein-Westfalen, der in Baden-Württemberg ansässigen BKK Bauknecht und der BKK beneVita. Allein die BKK für Heilberufe hatte über 200 Millionen Euro Schulden gemacht und sollte sie bis 2007 abstottern.
Formaler Fehler im Umlageverfahren
Der BKK Bundesverband erließ daraufhin eine Verbandsumlage. Andere Kassen sollten den in Schieflage geratenen Organisationen auf diese Weise zu Hilfe eilen. Gegen die Bescheide klagten aber über 100 überwiegend kleine Betriebskrankenkassen, die selbst mit niedrigen Beiträgen punkteten. Nach der Umlageberechnung wurden vorwiegend die günstigen Kassen mit einem Beitragssatz von unter 13,1 Prozent zur Kasse gebeten, teurere BKK dagegen kaum.
Letztlich scheiterte die Verbandsumlage vor dem BSG an einem formalen Fehler: Die BKK-Landesverbände Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg hatten die erforderliche Zustimmung zur Umlage nur unter Vorbehalt gewähren wollen. Nur wenn der jeweilige Landesverband ebenfalls für alle drei finanzschwachen Kassen aufkommt, wolle man der Umlage zustimmen, hatten die zwei Landes-Betriebskrankenkassen festgelegt.
Solche Vorbehalte waren nicht zulässig, urteilte das BSG. "Die Zustimmung und die damit verbundene Teilnahme am Ausgleichsverfahren dürfen nicht in der Schwebe bleiben." Andernfalls gebe es keine Planungssicherheit. Auf diesen Fehler im Umlageverfahren könnten sich bundesweit alle herangezogenen Betriebskrankenkassen berufen, urteilten die Kasseler Richter. Laut BKK-Bundesverband haben rund 100 Kassen 140 Bescheide mit einem Umlagevolumen von über 100 Millionen Euro angefochten. Dieses Geld muss erstattet werden.