Das Gesetz sei "verfassungswidrig, denn wenn etwas wie die Beihilfe zum Suizid grundsätzlich zulässig ist, kann man es nicht plötzlich verbieten, nur weil es gewerbsmäßig ist", sagte der Rechtsanwalt von Dignitas Deutschland, Dieter Graefe, der "Frankfurter Rundschau" vom Donnerstag.
Die Verbotspläne, die sich im Wesentlichen gegen Dignitas Deutschland und den Verein des früheren Hamburger Senators Roger Kusch richteten, seien zudem absurd, erklärte der Jurist: "Es wird unterstellt, dass durch Suizidbeihilfe erhebliche Gewinne erzielt werden können. Beide Institutionen erzielen überhaupt keine Gewinne und betreiben schon deshalb keine gewerbsmäßige Sterbehilfe." Graefe unterstrich, dass ein Verbot von Dignitas Deutschland daher "offensichtlich rechtswidrig" wäre.
Das Bundeskabinett hatte am Mittwoch den Gesetzentwurf zum Verbot der gewerbsmäßigen Sterbehilfe gebilligt. Der Entwurf sieht vor, die gewerbliche Förderung der Selbsttötung unter Strafe zu stellen. Wer mit Beihilfe zum Suizid Geld verdient, müsste demnach mit bis zu drei Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe rechnen. Angehörige, Freunde oder andere nahestehende Menschen sollen sich dagegen nicht strafbar machen, wenn sie Sterbehilfe leisten. Dies könnten auch Ärzte oder Pflegekräfte sein, wenn sie ein so enges Verhältnis zum Sterbewilligen haben wie ein Familienangehöriger.