Adoptionsrecht für homosexuelle Paare vor Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt am heutigen Dienstag über das Adoptionsrecht homosexueller Lebenspartnerschaften.
Nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) können Homosexuelle das leibliche Kind ihres Lebenspartners adoptieren, nicht aber ein von diesem adoptiertes Kind. Gegen diese Regelung wehren sich zwei Paare vor dem höchsten deutschen Gericht.
Sie sehen darin einen Verstoß gegen den Schutz der Familie und den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Bei Ehepaaren ist dies anders geregelt. Diese können bei der sogenannten Sukzessivadoption das vom Ehegatten angenommene Kind adoptieren.