Der Bundestag hat dem von der Bundesregierung vorgelegten Beschneidungsgesetz mit 434 Stimmen bei 100 Gegenstimmen und 46 Enthaltungen zugestimmt. Das Recht auf Beschneidung eines Jungen von Geburt an wird demnach im Sorgerecht verankert. Auch religiöse Beschneider können künftig weiter praktizieren. Nach jüdischer Tradition wird ein männlicher Säugling am achten Tag nach seiner Geburt beschnitten.
Graumann ergänzte: Für die jüdische Gemeinschaft in Deutschland sei das Gesetz eine vernünftige Grundlage, um ihre Religion weiterhin ungehindert ausüben zu können. Er wies darauf hin, dass ein Verbot jüdisches Leben in Deutschland tatsächlich am Ende unmöglich gemacht hätte. "Entscheidend für uns ist die politische Botschaft des Gesetzes, die heißt: Jüdisches und muslimisches Leben bleibt hier weiter willkommen."
Graumann erinnerte zugleich an die für Juden häufig tief verletzenden Äußerungen in der Debatte um die Beschneidung nach dem im Juni bekanntgewordenen Urteil des Kölner Landgerichts. Die Auseinandersetzung habe zum Teil ausgesprochen hässliche Züge angenommen. Zugleich ergänzte er: "Die Debatte war aus meiner Sicht auch ein Toleranz-Test für unsere Gesellschaft. Ich bin sehr froh, dass wir ihn bestanden haben." Graumann zeigte sich zuversichtlich, "dass der Respekt voreinander und das Verständnis füreinander nun wieder neu wachsen werden."
Zentralrat der Juden erleichtert über Beschneidungsgesetz
Zentralrat der Juden erleichtert über Beschneidungsgesetz
Der Zentralrat der Juden in Deutschland hat sich erleichtert über die gesetzliche Erlaubnis zur religiös motivierten Beschneidung minderjähriger Jungen gezeigt. "Das Beschneidungsgesetz schafft endlich wieder Rechtssicherheit", sagte Zentralrats-Präsident Dieter Graumann nach der Abstimmung im Bundestag. "Die Politik hat schnell und verantwortungsbewusst gehandelt." Dafür habe sie ausdrücklich Lob und Respekt verdient.