Das Bundeskabinett in Berlin billigte am Mittwoch den Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU), wonach die Rentenbeiträge zum kommenden Jahr auf voraussichtlich 19 Prozent sinken. Endgültig wird der Umfang der Beitragssenkung im November festgelegt. Derzeit müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer 19,6 Prozent der Bruttolöhne in die Rentenkasse einzahlen.
###mehr-artikel### In der CDU gibt es Skepsis. Junge Abgeordnete plädieren mit Verweis auf die wachsende Zahl von Rentnern für eine Erhöhung der Rücklagen der gesetzlichen Rentenversicherung. Auch aus den Ländern kommt Widerstand. Der Bundesrat könnte das Gesetz stoppen, sofern sich zwei Drittel der Länder dagegen aussprechen.
Von der Leyen verteidigte die Beitragssenkung. Sie bedeute eine Entlastung der Beitragszahler um voraussichtlich rund 5,4 Milliarden Euro und sei vertretbar, weil die Rentenkasse über ausreichende Reserven verfüge. Zudem sei sie gesetzlich verankert.
Auch mit der Zuschussrente geht es weiter voran
Trotz des Widerstandes der FDP verfolgt von der Leyen auch ihre Pläne zur Einführung einer Zuschussrente für Geringverdiener weiter. Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung zwischen den Ministerien. Sie erwarte bis zum Oktober eine positive Entscheidung innerhalb der Koalition über die Zuschussrente, sagte von der Leyen nach dem Kabinettsbeschluss. Wer ein Leben lang gearbeitet, Kinder erzogen, in die Rentenkasse eingezahlt und privat vorgesorgt habe, dürfe nicht zum Sozialamt geschickt werden.
Von der Leyen plant, kleine Renten auf bis zu 850 Euro im Monat aufzustocken, sofern die Arbeitnehmer auch privat vorgesorgt und mindestens 30 Jahre lang Rentenbeiträge entrichtet haben. Die CDU-Ministerin wollte die Entscheidung darüber ursprünglich mit der Senkung des Rentenbeitrags verknüpfen. Auf Druck der FDP wurde die Gesetzgebung jedoch wieder entkoppelt.