Spekulationen um "kreuz.net": Hetzportal nicht mehr erreichbar

Spekulationen um "kreuz.net": Hetzportal nicht mehr erreichbar
Das seit dem Wochenende nicht mehr erreichbare extremistische Internetportal "kreuz.net" gibt Anlass zu Spekulationen. Der Berliner Bruno Gmünder Verlag, der die Kampagne "Stoppt Kreuznet" koordiniert, erklärte am Montag, den "Machern und Zuträgern" scheine es "inzwischen zu riskant, weiterhin aus der Anonymität gegen Homosexuelle, Juden, Politiker, weltoffene Katholiken und Journalisten zu hetzen". Sie hätten die Seite vorerst geschlossen.

Gegen die anonymen Betreiber ermittelt die Staatsanwaltschaft Berlin wegen Volksverhetzung, nachdem auf der Internetseite ein Hetzartikel zum Tod des schwulen Schauspielers Dirk Bach veröffentlicht worden war. Die Ermittlungen gingen weiter, sagte Sprecher Martin Steltner dem Evangelischen Pressedienst (epd). Der Bruno Gmünder Verlag hatte Anzeige gegen "kreuz.net" erstattet. Zugleich setzte er ein sogenanntes Kopfgeld in Höhe von 15.000 Euro für Informationen über das Internetangebot aus.

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Der katholische Theologe David Berger, Koordinator der Kampagne "Stoppt Kreuznet", erklärte auf der Homepage des Gmünder-Verlags, es sei durchaus möglich, dass sich die Seite strategisch "für einige Wochen ins Off zurückzieht", um dann wieder neu aufzutauchen. Möglich sei auch, dass die Betreiber mit neuen Internetseiten an anderer Stelle erscheinen.

Homophob, muslimfeindlich und antisemitisch

Zuvor hatte auch der Präfekt der Glaubenskongregation im Vatikan, Erzbischof Gerhard Ludwig Müller, das Angebot scharf kritisiert. Die Art und Weise, wie "kreuz.net" Menschen diffamiere, habe "mit christlichem Glauben überhaupt nichts zu tun", erklärte Müller am Sonntag im ORF.

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Wie der österreichische Sender weiter berichtete, war bereits vor Wochen bei der Staatsanwaltschaft Wien Anzeige gegen unbekannt wegen Verhetzung und Wiederbetätigung erstattet worden.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die seit 2004 aktive Seite als grundgesetzwidrig ein. "Kreuz.net" zeichne sich "durch homophobe, muslimfeindliche und antisemitische Äußerungen" aus. Etliche Beiträge seien nicht vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt und überschritten "die Grenzen zur Strafbarkeit".