Zugleich verwies der rheinische Präses im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd) aber auf die Grenzen des Strafrechts bei ethischen Konflikten: "Man kann nicht alles in Gesetzen regeln."
Schneider äußerte sich vor diesem Hintergrund skeptisch zu Plänen von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), die Beihilfe zum Suizid durch Ärzte nicht bestrafen will, wenn sie einem Todkranken ähnlich wie ein Freund sehr nahe stehen. "Wie wollen Sie definieren, wann ein nahes Verhältnis zwischen Arzt und sterbendem Patienten besteht?" fragte der evangelische Theologe.
Im Standesrecht der Mediziner sei als oberstes Gebot festgehalten, dass Leben zu retten und zu erhalten ist. "Ich vertraue darauf, dass Mediziner, Pflegekräfte und Angehörige unter dieser Maxime ethisch verantwortlich entscheiden und handeln", sagte Schneider. "Sterben kann auch eine einzige Quälerei sein", sagte der EKD-Ratsvorsitzende: "In solchen Fällen geht für mich Qualität des Lebens vor Quantität." Es sei "völlig in Ordnung", sich um ein Sterben ohne Qual zu bemühen, wie es in der Palliativmedizin geschehe.