"Ich bin der festen Überzeugung, dass ein Neunjähriger, der erklärt, nicht beschnitten werden zu wollen, auch nicht zwangsweise beschnitten werden darf. Sein Wille ist zu achten", sagte Montag dem Evangelischen Pressedienst (epd). Der Bundestag berät an diesem Donnerstag in erster Lesung über das Gesetz, das Juden und Muslimen den traditionellen Ritus weiter ermöglichen soll.
Im Gesetzentwurf der Bundesregierung, der Beschneidungen an Jungen von Geburt an ermöglichen soll, ist der Kindeswille in Montags Augen nicht stark genug betont: "Es ist so wichtig, dass ich es nicht nur in der Begründung lesen will, sondern im Gesetzestext", sagte Montag.
Kürzere Frist für Eingriffe durch religiöse Beschneider gefordert
Der Grünen-Politiker spricht sich zudem für eine zeitlich enger als im Regierungsentwurf gefasste Frist für Eingriffe durch religiöse Beschneider aus. Vor allem bei Juden ist es üblich, dass speziell ausgebildete, religiöse Beschneider (Mohel) den Eingriff vornehmen. Nach dem Regierungsentwurf sollen sie das auch künftig dürfen, solange der Säugling nicht älter als sechs Monate ist.
Montag fordert dagegen eine Frist von 14 Tagen und beruft sich dabei auf Fachgespräche mit Medizinern. "In diesen ersten zwei Wochen wäre die Belastung des Organismus durch narkotische Mittel höher als durch den Schnitt", sagte Montag. Nach zwei Wochen sei dies anders.
Seine Forderungen hat Montag in einem Änderungsantrag formuliert. Er will sie am Donnerstag in die Debatte und am Montag in der Sitzung des Rechtsausschusses zum Thema Beschneidung vorbringen.
Ein Gesetz, dass die religiös motivierte Beschneidung erlaubt, war nötig geworden, nachdem das Kölner Landgericht den Eingriff an minderjährigen Jungen als Körperverletzung gewertet hatte. Juden und Muslime sahen daraufhin die Ausübung ihrer Religion in Deutschland gefährdet.
Neben dem Regierungsantrag haben Oppositionspolitiker, unter ihnen die Kinderrechtsexperten von SPD, Grünen und Linkspartei, einen alternativen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. Sie fordern, medizinisch nicht notwendige Beschneidungen erst nach dem 14. Lebensjahr mit Einwilligung des Jungen zu erlauben. Solch eine Regelung würde den jüdischen Ritus, nach dem die Beschneidung für den achten Tag nach der Geburt vorgeschrieben ist, unmöglich machen.