Vereine starten Petition gegen Stichprobenkontrollen der Polizei

Vereine starten Petition gegen Stichprobenkontrollen der Polizei
Nach dem Koblenzer Gerichtsurteil, das gezielte Polizeikontrollen von Farbigen als rechtswidrig eingestuft hat, wollen zwei Vereine eine Petition zur kompletten Abschaffung solcher Stichprobenkontrollen starten.

Bei diesen Stichprobenkontrollen würden Menschen aufgrund einer rein subjektiven Beurteilung nach äußerlichen Kriterien ausgewählt, ohne dass nachprüfbare Gründe vorliegen müssten, erklärten die Initiative Schwarze Menschen in Deutschland und das Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung am Montag in Berlin.

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Dies leiste zwangsläufig einer Ungleichbehandlung Vorschub, ergänzten sie. So gebe es auch trotz des Koblenzer Urteil weiter Vorkommnisse dieser Art. Die Petition soll an diesem Dienstag eingebracht werden. Zeitgleich wollen Vertreter der beiden Vereine nach eigenen Angaben 15.000 gesammelte Unterschriften gegen die diskriminierende Auswahl bei sogenannten verdachtsunabhängigen Personenkontrollen an den Grünen-Politiker Memet Kilic übergeben. Er ist Mitglied im Petitionsausschuss.

Anti-Rassismus-Training für Polizisten

Ende Oktober urteilte das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht in Koblenz, dass Polizisten bei Stichprobenkontrollen nicht gezielt Menschen mit dunkler Hautfarbe ansprechen dürfen. Vorausgegangen war ein fast zweijähriger Rechtsstreit. Ein 26-jähriger schwarzer Student hatte sich bei einer Bahnfahrt im Dezember 2010 geweigert, zwei Bundespolizisten seinen Ausweis zu zeigen, weil er sich diskriminiert sah. Einer der Bundespolizisten hatte später zugegeben, dass er den Mann wegen seiner Hautfarbe kontrolliert habe.

In ihrer Petition fordern die Vereine auch, Anti-Rassismus-Trainings für Polizisten anzubieten und Fehlverhalten im Sinne des jüngsten Urteils lückenlos zu erfassen und aufzuklären. Eingereichte Petitionen werden vor der Veröffentlichung im Internet zur Mitzeichnung zunächst vom Ausschuss geprüft. Schließen sich mindestens 50.000 Menschen einem Begehren an, muss es in einer öffentlichen Sitzung des Ausschusses thematisiert werden.