Parteichef Sigmar Gabriel sagte der "Welt" vom Samstag: "Eltern Geld dafür zu geben, dass sie ihre Kinder nicht in den Kindergarten bringen, ist absurd." Auch viele Verfassungsrechtler seien der Meinung, dass der Staat nicht eine Leistung dafür zahlen dürfe, dass eine andere staatliche Leistung nicht angenommen wird. Nach dieser Logik müsste man jedem Geld überweisen, der auf den Besuch eines staatlich subventionierten Theaters verzichtet. Deshalb werde die SPD gegen die Prämie klagen.
Auch Grüne und Linke haben bereits Verfassungsklage angekündigt. Der Staatsrechtler Ulrich Battis räumt dem juristischen Vorgehen gegen das Betreuungsgeld indes keine Chancen ein. Das Grundgesetz lasse dem Gesetzgeber in der Familien- und Sozialpolitik einen sehr weiten Handlungs- und Gestaltungsspielraum, sagte er der "Passauer Neuen Presse" (Samstagsausgabe) "Nicht alles, was sich Frauen- oder Familienpolitikerinnen wünschen, ist auch verfassungsrechtlich geboten", fügte der Wissenschaftler von der Humboldt Universität Berlin hinzu.
"So etwas gehört ins Wahlprogramm der Unltrakonservativen"
Die Einführung des Betreuungsgeldes war am Freitag im Bundestag beschlossen worden. Es soll ab August 2013 gezahlt werden an Eltern, die ihr Kind nicht in eine staatlich geförderte Tagesbetreuung geben. Sie bekommen 2013 zunächst 100 Euro im Monat, ab 2014 dann 150 Euro für ein- und zweijährige Kinder.
Erneut scharfe Kritik am Betreuungsgeld kam von den Gewerkschaften. Der DGB-Vorsitzende Michael Sommer sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Samstagsausgabe): "Das ist eine Verschwendung öffentlicher Mittel." Es sei völlig falsch, eine "Herdprämie" zu zahlen, die Frauen von Erwerbstätigkeit abhalte. "So etwas gehört ins Wahlprogramm der ultrakonservativen amerikanischen Tea-Party-Bewegung, hat aber in einem modernen Sozialstaat nichts zu suchen."