Kindeswohl und das Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit hätten bei der Entscheidung des Gremiums offenbar keine Rolle gespielt, kritisierte Verbandspräsident Wolfram Hartmann am Donnerstagabend in Köln.
Das im Januar in Kraft getretene neue Kinderschutzgesetz solle offenbar für eine große Zahl von Kindern in Deutschland nicht gelten, erklärte Hartmann und sprach von einem Skandal. "Muslimische und jüdische Kinder schützt es nicht." Ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit sei offenbar zweitrangig.
Der Ethikrat hatte am Donnerstag nach kontroverser Debatte empfohlen, die religiöse Beschneidung von Jungen unter strengen Standards wie Schmerzbehandlung und Einwilligung der Eltern zu erlauben. Seit einem im Juni veröffentlichten Urteil des Landgerichts Köln, das die religiöse Beschneidung als Körperverletzung gewertet hatte, herrscht bei Juden und Muslimen Rechtsunsicherheit. Der Bundestag hat die Bundesregierung aufgefordert, bis zum Herbst einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Beschneidung erlaubt.