"Nach den allgemeinen Kriterien unserer Rechtsordnung ist die mit der Beschneidung verbundene Verletzung des kindlichen Körpers nicht akzeptabel", sagt der Strafrechtler der "Stuttgarter Zeitung" vom Mittwoch. Der Deutsche Ethikrat befasst sich an diesem Donnerstag mit der Frage der Beschneidung.
Das Kölner Landgericht hatte die religiöse Beschneidung von Knaben als Körperverletzung gewertet. Daraufhin hatte der Bundestag Mitte Juli eine Resolution zur Erlaubnis religiöser Beschneidungen verabschiedet. In dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, bis Herbst einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.
Der Strafrechtler Merkel sieht den deutschen Staat nun "in einer Art rechtspolitischem Notstand". Der Bundestag habe bei seinem Bemühen, Beschneidungen straflos zu ermöglichen, "unüberlegt und übereilt" gehandelt. Er warnte davor, ein "Sonderrecht" zu schaffen. Dies wäre ein Sündenfall des Rechtsstaates.
Beschneidungen ohne Narkose nannte Merkel "barbarisch". Unter diesen Umständen müsse der Gesetzgeber den von Juden und Muslimen praktizierten Ritus verbieten. Eigentlich sollten nur Ärzte in der Klinik solche Eingriffe vornehmen dürfen. "Gänzlich von Zumutungen verschonen kann der Gesetzgeber hier Juden und Muslime nicht".