Sie erläuterte Details der Datenschutzreform, über die die EU-Institutionen derzeit beraten. Die Gesetzvorschläge sehen unter anderem ein "Recht auf Vergessenwerden" für alle Bürger vor.
"Falls sich Anbieter nicht an die Regeln halten, sieht die Datenschutzverordnung deutliche Geldbußen vor, die von unabhängigen nationalen Datenschutzbehörden verhängt werden", sagte Reding. "Ähnlich wie im EU-Wettbewerbsrecht werden diese Geldbußen anhand des Umsatzes der Unternehmen errechnet."
Anbieter müssten künftig die personenbezogenen Daten auf Aufforderung löschen, wenn kein anderer legitimer Grund für eine Aufbewahrung vorliege. Sie seien auch verpflichtet, die Datensammlung und -verarbeitung auf ein Mindestmaß zu begrenzen.
Schutz persönlicher Daten - ein Grundrecht
Redings Vorgaben gelten für den Großteil aller Daten verarbeitenden Unternehmen, auch außerhalb des Internet. Die Christdemokratin aus Luxemburg verwies auf die EU-Grundrechtecharta, die seit 2009 Rechtskraft hat: "Nimmt man dem Bürger das Recht auf Privatsphäre, nimmt man ihm seine Persönlichkeit", sagte sie. "Die Achtung der Menschenwürde steht ganz bewusst an erster Stelle in der EU-Grundrechtecharta. Dies geht Hand in Hand mit dem Schutz persönlicher Daten - ein weiteres Grundrecht, das in Artikel 8 der Charta verankert ist."
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Reding hatte ihre Gesetzvorschläge für die Datenschutzreform im Januar 2012 vorgelegt. Verabschiedet werden muss die Reform vom EU-Ministerrat und vom Europaparlament. Die neuen Regelungen werden frühestens 2014 in Kraft treten.
Die Novelle hat auch das Ziel, die Datenschutz-Vorschriften in Europa zu vereinfachen und damit die Unternehmen zu entlasten. "Wir sprechen hier von Einsparungen in Höhe von 2,3 Milliarden Euro pro Jahr", sagte Reding. Der Markt für die Verarbeitung und Analyse großer Datenmengen wachse weltweit jährlich um rund 40 Prozent. Der weitere Erfolg der Digitalwirtschaft hänge aber auch davon ab, ob die Verbraucher den Firmen ihre Daten anvertrauten, unterstrich Reding.