Bis zur Verabschiedung eines Bundesgesetzes solle damit die Rechtsunsicherheit für die Betroffenen hinsichtlich der Beschneidung beendet werden, sagte eine Sprecherin der Senatsjustizverwaltung am Donnerstag und bestätigte damit einen Bericht des "Tagesspiegels" (Freitagsausgabe). Die Regelung soll den Beteiligten Anhaltspunkte geben, was erlaubt ist und was nicht, hieß es. Die Erarbeitung der Richtlinie werde mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Ende Juni hatte das Landgericht Köln die religiöse Beschneidung minderjähriger Jungen als Körperverletzung eingestuft. Juden und Muslime, bei denen die Beschneidung zur Tradition gehört, kritisierten das Urteil und äußerten die Sorge, bei einem Verbot ihre Religion in Deutschland nicht mehr ausüben zu können. Als Reaktion auf das Urteil kündigten mehrere Ärzte und Kliniken an, zunächst keine religiösen Beschneidungen mehr vorzunehmen. Der Bundestag hatte im Juli die Bundesregierung aufgefordert, bis zum Herbst einen Gesetzentwurf vorzulegen, in dem die Entfernung der Vorhaut aus religiösen Gründen erlaubt wird.