Ärzte, Kassen und Kliniken wollen Kontrollen bei Organspende verbessern

Ärzte, Kassen und Kliniken wollen Kontrollen bei Organspende verbessern
Die Bundesärztekammer will die Anmeldung von Patienten für die Organ-Wartelisten besser kontrollieren lassen. Das sogenannte Vier-Augen-Prinzip könne bereits im Herbst in den Richtlinien zur Organtransplantation verankert werden, sagte der Vorsitzende der Ständigen Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer (BÄK), Hans Lilie.

Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, sagte am Donnerstag in Berlin nach einer Sondersitzung der Prüfungs- und Kontrollkommissionen, der kontrollierende Arzt könne etwa ein Labormediziner sein. Er dürfe nicht dem Transplantationsteam angehören.

Im Göttinger Transplantationsskandal hatte der zuständige Arzt falsche Laborwerte angegeben, damit seine Patienten kränker erscheinen. Dadurch rückten sie auf den Wartelisten nach oben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt in mehr als 20 Einzelfällen. Auch im Regensburger Transplantationszentrum, wo der Arzt zuvor tätig war, waren Daten manipuliert worden.

Die Ärzteschaft, der Spitzenverband der Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft wollen mehr Transparenz in die Transplantationsmedizin bringen. In einer gemeinsamen Erklärung der Prüfungskommissionen hieß es, man wolle verdachtsunabhängige, flächendeckende Kontrollen der Kliniken einführen und die Prüfberichte veröffentlichen. Schweres ärztliches Fehlverhalten solle mit dem Entzug der Approbation bestraft werden. Auch die Schließung von Transplantationszentren müsse möglich sein. Die Vorhaben seien auch Grundlage des Spitzengesprächs mit Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) am 27. August, sagte Montgomery.

Seit 2002 sind den Prüf- und Kontrollkommissionen der Bundesärztekammer 119 Vorgänge übermittelt worden. Daraus seien 20 Verfahren entstanden, sagte Lilie, in der Mehrheit wegen Verstoßes gegen die Richtlinien. Die Vorgänge in Regensburg sind einer dieser Fälle, der Göttinger Skandal ist später hinzugekommen. Ob auch die Berichte aus der Vergangenheit veröffentlicht werden, blieb offen.

Lilie betonte, die Arbeitsmöglichkeiten der Prüfkommission hätten sich bereits durch die zum August in Kraft getretene Novelle des Transplantationsgesetzes verbessert. Die Kommissionen hätten nun das Recht, bei Kliniken, der DSO und Eurotransplant Unterlagen anzufordern. Bisher konnten den Kontrolleuren Akten verweigert werden.

Zum beschleunigten Vermittlungsverfahren sagte Ärztekammerpräsident Montgomery, die Regeln müssten so gefasst werden, dass es die Ausnahme bliebe. Einzelheiten nannte er nicht. Inzwischen wird ein erheblicher Teil der Organe nach diesem Verfahren vergeben. Kritiker sehen dadurch die Gefahr von Manipulationen. In Deutschland arbeiten 50 Transplantationszentren mit 100 Kliniken zusammen, in denen Organe von Verstorbenen entnommen werden. Seit 2001 sind in Deutschland 30.000 Organe transplantiert worden. 12.000 Patienten warten auf ein Organ.