Kritik am neuen Gesetzentwurf zur Sterbehilfe

Kritik am neuen Gesetzentwurf zur Sterbehilfe
Nach dem neuen Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Sterbehilfe sollen langjährige Ärzte und Pfleger bei aktiver Sterbehilfe nicht bestraft werden. Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jens Spahn, kritisiert das. Unterstützung erhält er von dem Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Hubertus Hüppe, und dem kurhessischen Bischof Martin Hein.

Der Gesetzentwurf zu gewerbsmäßiger Sterbehilfe sorgt weiter für Aufregung in der Union. Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jens Spahn, kritisierte, dass Ärzte in Ausnahmefällen bei Beihilfe zum Suizid straffrei bleiben sollen. Die Grenze zwischen Ärzten und Pflegern, die einem Patienten nahestehen, und denen, die es nicht tun, sei schwer zu ziehen, sagte der Gesundheitspolitiker am Donnerstag dem WDR in Köln. Derweil zeigt sich, dass die Rechtslage für Ärzte nicht hundertprozentig klar ist.

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Spahn sagte, er sei grundsätzlich dagegen, die Tür dahingehend zu öffnen, "dass berufsbedingt nahestehende Personen bei aktiver Sterbehilfe und auch bei der Beihilfe zur Sterbehilfe generell straffrei gestellt werden". Die Abgrenzung "nahestehende Personen" sei eine "wichtige hochethische Frage", über die man reden müsse und "nicht einfach in der Sommerpause in die Welt setzen könne".

Hüppe: Arzt ist die "letzte Bastion für das Leben"

Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubertus Hüppe, forderte gar eine völlige Streichung des Gesetzentwurfs in seiner jetzigen Form. Der Arzt sei die "letzte Bastion für das Leben" sagte er den Zeitungen der WAZ-Mediengruppe (Freitagsausgaben). "Wenn sich der Arzt an der Selbsttötung beteiligen darf, dann verlieren behinderte Personen, Schwerstkranke und alte Menschen den Schutz vor denjenigen, die sie drängen, Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen", sagte Hüppe.

Mit dem Gesetz will Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) die gewerbsmäßige Sterbehilfe unter Strafe stellen. Wer mit Suizidbeihilfe Geld verdient, müsste demnach mit bis zu drei Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe rechnen. Aktuell ist die Rechtslage unklar: Während die Selbsttötung und die Beihilfe dazu nicht verboten sind, steht die Tötung auf Verlangen unter Strafe.

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Mit dem neuen Gesetz würde demnach ein Straftatbestand geschaffen, der überhaupt erstmals auch die Beihilfe unter Strafe stellen könnte. Ausnahmen soll es für Angehörige, Freunde sowie auch Ärzte und Pflegepersonal geben, wenn sie dem Sterbewilligen besonders nahe stehen. Bisher gilt nach Worten des Berliner Verwaltungsrichters Hans-Ulrich Marticke: "Beihilfe zum Suizid ist für jeden straffrei."

Der kurhessische Bischof Martin Hein warnte davor, dass durch das geplante Gesetz eine "scheinbare Normalität" erzeugt werde. Als Folge könnten schwer kranke Menschen und ihre Angehörigen unter einen Erwartungs- und Rechtfertigungsdruck geraten. "Vom christlichen Standpunkt aus darf das Verlangen nach aktiver Einleitung von Maßnahmen, die den Tod zur Folge haben, nicht zur Regel werden", unterstrich der evangelische Theologe. Statt die Selbsttötung zu erleichtern, müssten die Schmerzmedizin und die Hospizarbeit gefördert werden.