"Es muss klar sein, dass Ärzte und Pfleger sich nicht an aktiver Sterbehilfe beteiligen. Hier dürfen keine Hintertüren geöffnet werden, schon gar nicht mit so vagen Begriffen wie 'nahestehend'", sagte der Altbischof der "Bild"-Zeitung (Mittwochsausgabe).
Huber, der dem Deutschen Ethikrat angehört, äußerte sich mit Blick auf einen Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums, wonach gewerbliche Sterbehilfe zwar verboten werden soll. Beihilfe dazu durch Angehörige und Verwandte des Todkranken soll aber nicht bestraft werden. In dem Entwurf werden darüber hinaus Ärzte und Pfleger, "die dem Patienten nahestehen", von einer Bestrafung ausgenommen. Hiergegen regt sich Widerstand in der Union, die den Kreis der Ausnahmen so klein wie möglich halten will.
Ärzte und Patientenschützer hatten bereist am Dienstag gegen den Entwurf aus dem Haus von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) protestiert. Für die Union äußerte der gesundheitspolitische Sprecher der Bundestagsfraktion, Jens Spahn (CDU), scharfe Kritik an der geplanten Straffreiheit für Angehörige und dem Sterbewilligen nahestehende Personen. Die entsprechenden Bestimmungen seien inakzeptabel, sagte Spahn der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Mittwochsausgabe). Einem Missbrauch werde Tür und Tor geöffnet.
Die Straffreiheit für Angehörige und Dritte, die aus "rein altruistischen Gründen" handeln, war bereits im ersten Entwurf zur Sterbehilfe beabsichtigt. Der neue Text formuliert sie explizit in einem zweiten Paragrafen zum entsprechenden Tatbestand im Strafgesetzbuch.
Ziel des Gesetzes ist es, die als Geschäft betriebene Sterbehilfe zu verbieten. Gewerbsmäßige Sterbehilfe soll demnach künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden können. Wann das Gesetz im Bundeskabinett behandelt wird, steht noch nicht fest.