Es müsse nun geprüft werden, wie eine "konkrete Ausnahmeregelung" für die Beschneidung von Jungen im Strafrecht geschaffen werden könne, erläuterte Frank. Die Gesetzesänderung sollte "auch bei sorgfältiger Abwägung des Schutzes der widerstreitenden Rechtsgüter" im Herbst möglich sein, fügte er hinzu.
Der Bundestag hatte am Donnerstag die Bundesregierung dazu aufgefordert, im Herbst einen Gesetzentwurf zur religiösen Beschneidung von Jungen vorzulegen. Mit großer Mehrheit verabschiedete das Parlament eine Resolution, die sich für eine Erlaubnis des Eingriffs ausspricht.
Der Bund der Kriminalbeamten kritisierte die Resolution scharf. "Unsere Verfassung kann nicht durch ein einfaches Gesetz beschränkt werden, so wie es der Bundestag gerade panisch versucht", sagte der Chef des Bundes, André Schulz, der Zeitung. Die Freiheit der Religionsausübung der Eltern werde durch das "viel schwerer wiegendere Recht des Kindes auf körperliche Selbstbestimmung" begrenzt.
Schulz kritisierte, für die Beschneidungen minderjähriger Jungen dürften Eltern nur dann ihre Einwilligung erteilen, wenn sie dem Wohl des Kindes diene. "Ausschließlich eine medizinisch begründete Beschneidung geschieht zum gesundheitlichen Wohl des Kindes und ist damit vom elterlichen Sorgerecht gedeckt", sagte Schulz. "Eine religiös begründete Beschneidung ist laut Strafgesetzbuch eine schwere Körperverletzung."