Das Bundesverfassungsgericht entscheidet heute, ob die Sozialleistungen für Flüchtlinge erhöht werden müssen. Auf dem Prüfstand steht das 1993 eingeführte Asylbewerberleistungsgesetz. Das sieht für Asylbewerber, Bürgerkriegsflüchtlinge oder andere geduldete Flüchtlinge für die ersten vier Aufenthaltsjahre in Deutschland um bis zu 40 Prozent geringere Sozialleistungen vor, als beispielsweise Hartz-IV-Bezieher erhalten.
Daraus erwächst das Problem, dass zwei Personengruppen unterschiedlich hohe Leistungen zur Existenzsicherung erhalten. Vor dem Hintergrund, dass hierzulande alle Menschen ein Grundrecht auf menschenwürdige Behandlung haben, sind verschieden hohe Sozialleistungen schwer zu begründen. In den zwei zu entscheidenden Fällen sind ein kurdischer Flüchtling aus dem Irak und ein heute elfjähriges Mädchen aus Liberia vor Gericht gezogen.