Im Bayerischen Rundfunk nannte sie das Urteil des Kölner Landgerichts zur Beschneidung am Montag eine Einzelfallentscheidung. "Man sollte nicht so tun, als hätte dieses Urteil weitgehende Bindungswirkung", unterstrich die Ministerin. "Es gibt zu Recht an der Begründung dieses Urteils deutliche Kritik."
Das Kölner Landgericht hatte die Beschneidung eines vierjährigen muslimischen Jungen als Körperverletzung gewertet. Dies war bei Vertretern von Juden und Muslimen, aber auch bei den Kirchen auf scharfe Kritik gestoßen. Am Freitag hatte die Bundesregierung angekündigt, eine gesetzliche Regelung zu schaffen, um den religiösen Ritus weiter zu ermöglichen.
Die gesetzliche Klarstellung ist nicht so einfach
Die Bundesregierung prüft nach Angaben Leutheusser-Schnarrenbergers eine gesetzliche Klarstellung im Familienrecht, beim Sorgerecht oder im Patientenrechtegesetz. Das sei aber nicht so einfach: "Man kann nicht einfach pauschal sagen: Jeder religiös motivierte Eingriff ist immer erlaubt. Das hört sich so einfach an, hat aber dann Ausweitungen, die bestimmt von niemandem gewollt sind. Denn niemand möchte die Genitalverstümmelung von Mädchen in unser Gesetz aufnehmen." Deshalb werde intensiv geprüft: "Mit einem Schnellschuss ist doch niemand gedient."
Die Justizministerin würde nach eigenen Worten einen Spruch des Bundesverfassungsgerichts begrüßen. Denn das Kölner Urteil sei rechtskräftig und deshalb nicht in nächster Instanz anfechtbar. Deshalb sei es "nicht so leicht, zu einer höchstrichterlichen Entscheidung zu kommen, was bestimmt das Beste in diesem Fall wäre.