"In erster Linie möchten wir sicherstellen, dass auch die Beschäftigten in der Diakonie nun zügig an der allgemeinen Lohnentwicklung teilhaben", sagte der Ratsvorsitzende der Konföderation, Bischof Ralf Meister aus Hannover. Seit dem Scheitern der Verhandlungen in der Kommission wurden die Gehälter der Beschäftigten nicht mehr regulär erhöht. Einzelne diakonische Einrichtungen stockten die Gehälter jedoch von sich aus durch Einmalzahlungen auf.
Die Arbeitnehmervertreter fordern Tarifverträge anstelle des bisherigen des kirchlichen Sonderwegs, nach dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Höhe der Gehälter in einer paritätisch besetzten Kommission aushandeln. Streiks sind dabei ausgeschlossen. Für die Rechte der diakonischen Beschäftigten macht sich auch die Gewerkschaft ver.di stark, die an den Verhandlungen offiziell allerdings nicht beteiligt ist.
Meister sagte, die Diskussion um kirchliche Selbstbestimmung und Gewerkschaftsrechte dürfe nicht auf dem Rücken der Diakonie-Mitarbeiter ausgetragen werden. Der Bischof erneuerte sein Angebot an die Mitarbeitervertreter und an ver.di, künftig gemeinsam die kirchlichen und diakonischen Arbeitsbeziehungen zu regeln. Der Streit zwischen Diakonie und Gewerkschaften beschäftigt auch das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Es wird voraussichtlich im November darüber entscheiden, ob Streiks in der Diakonie zulässig sind.