In der Schweiz ist die Verstümmelung weiblicher Genitalien nun ausdrücklich verboten. Täter müssen mit bis zu zehn Jahren Haft rechnen, teilte die Regierung in Bern mit. Laut der neuen Bestimmung im Schweizer Strafgesetzbuch liegt die Verjährungsfrist bei 15 Jahren. Eine Genitalverstümmelung ist auch dann verboten, wenn eine volljährige Person sich mit dem Eingriff einverstanden erklärt. In Deutschland existiert keine eigene Strafnorm, die die Verstümmelung weiblicher Genitalien verbietet.
Die neue Regelung setze ein klares Zeichen gegen eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung, betonte die Schweizer Regierung. Es sei möglich, gegen Täter im Inland vorzugehen, auch wenn die Tat im Ausland begangen wurde und am Tatort nicht strafbar ist. Ausgenommen von der Regelung sind leichte Eingriffe wie ästhetische Korrekturen.
Kein zwingender Straftatbestand in Deutschland
Die beiden Kammern des Schweizer Parlaments hatten sich im vergangenen Jahr auf die neue Strafnorm geeinigt. Die Genitalverstümmelung wurde aber schon zuvor strafrechtlich als Körperverletzung geahndet.
Die Bundesregierung in Berlin sieht derzeit keinen zwingenden Bedarf, einen eigenen Straftatbestand für Genitalverstümmelung zu schaffen. Die Meinungsbildung zu möglichen Gesetzesänderungen sei in der Bundesregierung jedoch nicht abgeschlossen, heißt es.
140 Millionen Frauen und Mädchen beschnitten
Genitalverstümmelung ist in Deutschland bereits als Körperverletzung strafbar. Unklar ist, wie schwer die Straftat zu bewerten ist. Die Mindeststrafe liegt bei sechs Monaten Haft. Es gibt bisher praktisch keine Rechtsprechung dazu, da die Fälle nicht bekanntwerden. Im Februar hatten die Grünen einen eigenen Gesetzentwurf zur Genitalverstümmelung in den Bundestag eingebracht.
Nach Angaben der Stiftung Weltbevölkerung werden jedes Jahr rund drei Millionen Mädchen Opfer des grausamen Rituals, bei dem ihnen mindestens die Klitoris weggeschnitten wird, häufig zusätzlich aber auch die kleinen Schamlippen entfernt oder die äußeren Schamlippen zusammengenäht werden. Schätzungen zufolge sind rund 140 Millionen Mädchen und Frauen weltweit derartig verletzt. Zwar gilt die Genitalverstümmelung seit 1993 als Menschenrechtsverletzung, doch reichen die Bestimmungen in den meisten Ländern nicht aus, die tief verwurzelte Tradition zu bekämpfen.