Der Organist hatte seinen Job in einer Essener Pfarrgemeinde verloren, nachdem er sich von seiner Frau getrennt hatte und eine neue Beziehung eingegangen war. Die Kirchenleitung hatte ihm Ehebruch und Bigamie vorgeworfen. (Az: 1620/03)
Gegen die Entscheidung hatte der Mann vor verschiedenen deutschen Instanzen und schließlich in Straßburg geklagt. Das Europa-Gericht hatte bereits im September 2010 zu seinen Gunsten entschieden: Die deutschen Richter hätten die Rechte des Mannes, etwa auf Schutz des Privatlebens, nicht in angemessener Form gegen die Rechte der katholischen Kirche abgewogen. Der deutsche Staat habe daher darin versagt, den Mann zu schützen, urteilte das Menschenrechtsgericht damals.
Die neue Entscheidung betrifft nun die Höhe der Entschädigung. Der Mann bekommt außerdem 7.600 Euro als Ausgleich für seine Prozesskosten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.